Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung – Was ist der Unterschied?

Unterschied: Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung

Urlaub: Nicht nicht jeder Begriff, der in diesem Zusammenhang verwendet wird, meint dasselbe. Die Unterscheidung zwischen Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung ist essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Unterschiede:

Urlaubsentgelt – Das fortgezahlte Gehalt im Urlaub

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben während ihres Urlaubs Anspruch auf ihr gewohntes Gehalt – das sogenannte Urlaubsentgelt. In vielen Fällen ändert sich die Lohnabrechnung während der Urlaubszeit nicht, insbesondere wenn ein festes Monatsgehalt gezahlt wird. Komplexer ist die Berechnung jedoch in Branchen mit variabler Vergütung, etwa im Gerüstbauerhandwerk, wo spezielle tarifliche Regelungen greifen können.

Urlaubsgeld – Eine freiwillige Sonderzahlung

Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt ist das Urlaubsgeld eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers – gewissermaßen ein „Weihnachtsgeld für den Sommer“. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch darauf. Urlaubsgeld wird nur dann gezahlt, wenn es im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Regelung ausdrücklich vorgesehen ist.

Urlaubsabgeltung – Auszahlung nicht genommener Urlaubstage

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, bevor der gesamte Jahresurlaub genommen wurde, kommt die Urlaubsabgeltung ins Spiel. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die offenen Urlaubstage finanziell abgelten. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

Rückzahlung von zu viel genommenem Urlaub – Ist das erlaubt?

Ein häufiger Fall aus der Praxis: Ein Arbeitnehmer nimmt im Februar zwei Wochen Urlaub und kündigt zum 30. April. Damit hat er mehr Urlaubstage genommen, als ihm anteilig für die ersten vier Monate des Jahres zustehen, § 5 Abs. 1 c) BUrlG. Trotzdem darf der Arbeitgeber das bereits gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückfordern – das verbietet § 5 Abs. 3 BUrlG. Das bedeutet: Auch wenn der Arbeitnehmer rechnerisch zu viele Urlaubstage genommen hat, bleibt das hierfür gezahlte Gehalt unangetastet.

Kann ich mir meinen Urlaub auszahlen lassen?

Grundsätzlich nein. Urlaub dient der Erholung und muss daher genommen werden – eine Auszahlung ist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. In diesem Fall sieht § 7 Abs. 4 BUrlG eine finanzielle Abgeltung vor.

Fazit

Während das Urlaubsentgelt eine Selbstverständlichkeit ist, unterliegt das Urlaubsgeld bestimmten Voraussetzungen. Die Urlaubsabgeltung wiederum ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.


Heike Traphan

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Marc Traphan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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