Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht in Essen
Wir wissen, was zu tun ist
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht
Anwälte für Arbeitsrecht in Essen – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Wenn sich für Sie arbeitsrechtliche Fragen und Herausforderungen am Arbeitsplatz ergeben, dann ist in solchen Momenten die professionelle Beratung eines erfahrenen Arbeitsrechtsanwalts entscheidend. Profitieren Sie von unserer Expertise, wenn Sie mit Fragen zur Kündigung oder anderen Konflikten konfrontiert sind; bei der Arbeitsvertragsgestaltung oder sonstigen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten rechtskonform handeln wollen. Wir bieten Ihnen eine klare und fundierte rechtliche Beratung, um rechtlichen Risiken vorzubeugen und Ihre Interessen zu schützen. – Wir wissen, was zu tun ist.
Heike Traphan
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Marc Traphan
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Anwälte für Arbeitsrecht in Essen
Wir sind keine Arbeitsrechtskanzlei, die sich ausschließlich auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsräte spezialisiert hat. Dies ist nicht aus Unentschlossenheit so, sondern weil es unserer Meinung nach den größten Nutzen für unsere Mandanten bringt. Wir kennen die Probleme, Fallstricke und Lösungen auf beiden Seiten. Dadurch sind wir in der Lage, die Reaktionsmöglichkeiten der Gegenseite zu durchdenken und geeignete Strategien zu entwickeln, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Warum einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Zur Lösung Ihres Arbeitsrechtsfalls sind zwei Komponenten notwendig: Wissen und Erfahrung im Arbeitsrecht. Wir beraten täglich im Arbeitsrecht. Die Vielzahl unserer Fälle ermöglicht es uns, kontinuierlich in unser Wissen zu investieren. Wir bilden uns laufend fort: durch Fachanwaltsfortbildungen, Fachlektüre und aktuelle Newsletter, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.
Ohne Erfahrung im Arbeitsrecht und in Arbeitsgerichtsprozessen ist Wissen allein jedoch nutzlos. In Verhandlungen und vor Gericht wird taktiert, gefeilscht und gehandelt. Standfestigkeit ist erforderlich, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Was wir für Sie tun
Wir beraten und vertreten Sie, diskret im Hintergrund oder offen in Verhandlungen und vor Gericht. Durch uns sind Sie stets gut vorbereitet und können gelassen bleiben.
Wenn Ihnen erfahrene Arbeitsrechtler gegenüberstehen, müssen Sie auf Augenhöhe agieren können. Warum sollten Sie sich mit weniger Wissen und Erfahrung zufriedengeben?
Unsere Zusammenarbeit beruht auf Vertrauen. Wir laden Sie ein, auf dieser Seite mehr über unsere Kompetenzfelder und unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht zu erfahren.
Kündigungsschutz
Vertretung vor Gericht – Rechte wahren und Erfolgschancen erhöhen
- Prüfung und Anfechtung unrechtmäßiger Kündigungen
- Betriebsbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung
- Verhaltensbedingte (fristlose) Kündigung – Verdachtskündigung
- Änderungskündigung
- Berechnung und Verhandlung einer angemessenen Abfindung
- Zeugnis: Wohlwollender und korrekter Zeugnisinhalt
- Vermeidung einer Sperrzeit bei der Arbeitsagentur
Aufhebungsvertrag
Fundierte Beratung zu den Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags
- Schutz vor nachteiligen Formulierungen im Aufhebungsvertrag
- Kein Aufhebungsvertrag ohne Abfindung
- Freistellung, Dienstwagen, Zeugnis: Umfassende Regelung
- Gestaltungsmöglichkeiten: Es gibt mehr als Sie vermuten
- Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung vermeiden
- Steuerrecht: Vorteile der Fünftelregelung
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Chancen und Risiken
Arbeitsvertrag
Das Recht wandelt sich – der Arbeitsvertrag muss folgen
- Das Nachweisgesetz: Regeln kennen und einhalten
- Arbeitsverträge sind AGBs: Die Folgen müssen Sie kennen
- Überstunden: „Mit dem Gehalt abgegolten?“
- Urlaub: Gestaltungsmöglichkeiten erkennen
- Sonderzahlungen: „Freiwiliig“ kann verpflichtend bedeuten
- Kündigungsfristen: Vertraglich? Gesetzlich? Oder tarifvertraglich?
- Ausschlussfristen: Das Schweizermesser des Arbeitvertrags
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Betriebliches Eingliederungsmanagement: Rechtliche Grundlagen, Pflichten und Abläufe
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) muss vom Arbeitgeber immer dann angeboten werden, wenn ein Mitarbeiter innerhalb des vergangenen Jahres länger als sechs Wochen krank war. In einem strukturierten Verfahren wird geprüft, ob und wie eine Rückkehr des erkrankten Mitarbeiters an den Arbeitsplatz ermöglicht werden kann. Die korrekte Durchführung eines BEM ist komplex, da das Gesetz keine…
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Urlaubsabgeltung: Insolvenzverwalter muss nicht genommenen Urlaub auszahlen
Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub muss ein starker vorläufiger Insolvenzverwalter jetzt vollständig auszahlen. Bislang wurde nur der Urlaub abgegolten, der auf die Zeit für die Tätigkeit des Mitarbeiters für den Insolvenzverwalter entfiel. Das Bundesarbeitsgericht änderte seine Rechtsprechung. Wenn ein Unternehmen in finanzielle Schieflage gerät, kann das Gericht schon vor der Insolvenzeröffnung einen Insolvenzverwalter bestellen. Manchmal…
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Arbeitszeugnis: Arbeitgeber muss nicht Dank und Bedauern aussprechen
Arbeitszeugnisse müssen keine Schlussformel enthalten, die Dank und Bedauern ausdrücken. Das Bundesarbeitsgericht hat eine anderslautende Entscheidung des LAG Düsseldorf kassiert. Nach meiner Erfahrung sehen Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis aber nur dann als ordentlich und vollständig an, wenn im Schlusssatz Dank, Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft ausgesprochen werden. Eine typische Formulierung lautet etwa: „Wir bedanken…
Beraten
Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch erfahrene Fachanwälte. Wir schützen Sie vor teuren Fehlentscheidungen.
Gestalten
Keine Unterschrift ohne Anwalt: Wir prüfen, gestalten und optimieren für Sie Arbeitsverträge oder Aufhebungsverträge.
Verhandeln
Professionelle Verhandlung und interessenorientierter Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abfindungsvergleichen.
Schützen
Kompetente Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und anderen Arbeitsgerichtsverfahren vor allen Arbeitsgerichten.
Was können wir für Sie tun?
Während unserer Bürozeiten nimmt eine unserer Mitarbeiterinnen Ihren Anruf entgegen und verbindet Sie mit einem Anwalt, um Ihren Fall einzuschätzen. Wenn wir im Gespräch oder bei Gericht sind, rufen wir umgehend zurück. Mit dem Kontaktformular können Sie uns sogar außerhalb unserer Bürozeiten Ihren Fall schildern.