Coronavirus: Telefonische Krankschreibung ab sofort möglich
“Besondere Herausforderungen erfordern schnelle und unkonventionelle Maßnahmen.” Krankschreibungen für eine Dauer bis zu sieben Tagen bei leichten Atemwegserkrankungen können nach telefonischer Rücksprache zwischen Arzt und Patient erfolgen. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie wird befristet durch eine aktuelle Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung und dem GKV-Spitzenverband außer Kraft gesetzt.