Betriebliches Eingliederungsmanagement
Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM)? Wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind soll mit Hilfe des “BEM” die Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden (s.a. § 84 Abs.1 SGB IX).