Urlaub im Arbeitsvertrag – Muster

Urlaubsabgeltung bei Krankheit oder Elternzeit: So lässt sich die Zahlungspflicht reduzieren

Das Urlaubsrecht hat sich in den vergangenen Jahren durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) erheblich gewandelt. Besonders für Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob und wie sich die Verpflichtung zur Abgeltung nicht genommenen Urlaubs – etwa im Krankheitsfall oder während der Elternzeit – auf das gesetzliche Minimum begrenzen lässt.

Die gute Nachricht: Eine rechtskonforme Gestaltung des Arbeitsvertrags macht genau das möglich. Entscheidend ist eine klare Trennung zwischen dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub und einem vertraglich gewährten Zusatzurlaub. Letzterer kann – anders als der gesetzliche Urlaubsanspruch – durch entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag wirksam eingeschränkt werden. Dies reduziert das Risiko, dass Arbeitgeber für Zeiten der Elternzeit oder längere Krankheitsphasen Urlaubsabgeltung leisten müssen.

Allerdings gelten auch für Urlaubsklauseln im Arbeitsvertrag strenge Vorgaben. Wer diese beachtet, kann die rechtlichen Spielräume optimal nutzen und unerwünschte finanzielle Belastungen vermeiden. Welche Formulierungen erforderlich sind und worauf Arbeitgeber besonders achten sollten, erfahren Sie im Video.

Urlaub-Muster-Arbeitsvertrag

(Zum Aktivieren des Videos müssen Sie auf das Bild klicken. Wir weisen Sie darauf hin, dass nach der Aktivierung Daten an YouTube übermittelt werden.)

Muster: Urlaub für Arbeitsvertrag


Heike Traphan

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Marc Traphan

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung. Unser fundiertes Fachwissen und unsere praxisorientierte Beratung bieten maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Was können wir für Sie tun?

Während unserer Bürozeiten nimmt eine unserer Mitarbeiterinnen Ihren Anruf entgegen und verbindet Sie mit einem Anwalt, um Ihren Fall einzuschätzen. Wenn wir im Gespräch oder bei Gericht sind, rufen wir umgehend zurück. Mit dem Kontaktformular können Sie uns sogar außerhalb unserer Bürozeiten Ihren Fall schildern.