Die arbeitsrechtliche Abmahnung

Nahezu unverzichtbar vor der verhaltensbedingten Kündigung

Will ein Arbeitgeber ein bestimmtes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers nicht hinnehmen, so darf er deswegen nicht gleich kündigen. Er hat vielmehr die Pflicht, den Mitarbeiter vorzuwarnen, wenn er mit seinem Verhalten nicht einverstanden ist. Deshalb muss er den Mitarbeiter mit einer Abmahnung darauf hinweisen, dass er sein fehlerhaftes Verhalten nicht billigt. Die Abmahnung muss aber bestimmte formale und inhaltliche Kriterien einhalten, sonst ist sie unwirksam.

Abmahnung –
Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie zur Abmahnung.

Abmahnung: Für Arbeitnehmer

Wir prüfen zuerst, ob Ihre Abmahnung wirksam ist. Anschließend erklären wir Ihnen die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung und schätzen für Sie das Risiko ein, den Arbeitsplatz zu verlieren. Schließlich stellen wir Ihnen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnung vor und empfehlen Ihnen eine sinnvolle Vorgehensweise.

Abmahnung: Für Arbeitgeber

Ohne rechtlich einwandfreie Abmahnung gibt es regelmäßig keine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Wir prüfen zunächst, ob sich für das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters eine Abmahnung empfiehlt und es sich bei Wiederholung für eine Kündigung eignet. Anschließend erläutern wir Ihnen, wie korrekt abgemahnt wird und was eine Kündigung voraussetzt. Wenn Sie wünschen, verfassen wir für Sie die Abmahnung.

Kontakt zum Rechtsanwalt

Was können wir für Sie tun?

Während unserer Bürozeiten nimmt eine unserer Mitarbeiterinnen Ihren Anruf entgegen und verbindet Sie mit einem Anwalt, um Ihren Fall einzuschätzen. Wenn wir im Gespräch oder bei Gericht sind, rufen wir umgehend zurück. Mit dem Kontaktformular können Sie uns sogar außerhalb unserer Bürozeiten Ihren Fall schildern.