Die arbeitsrechtliche Abmahnung
Nahezu unverzichtbar vor der verhaltensbedingten Kündigung
Will ein Arbeitgeber ein bestimmtes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers nicht hinnehmen, so darf er deswegen nicht gleich kündigen. Er hat vielmehr die Pflicht, den Mitarbeiter vorzuwarnen, wenn er mit seinem Verhalten nicht einverstanden ist. Deshalb muss er den Mitarbeiter mit einer Abmahnung darauf hinweisen, dass er sein fehlerhaftes Verhalten nicht billigt. Die Abmahnung muss aber bestimmte formale und inhaltliche Kriterien einhalten, sonst ist sie unwirksam.
Abmahnung –
Was können wir für Sie tun?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie zur Abmahnung.
Abmahnung: Für Arbeitnehmer
Wir prüfen zuerst, ob Ihre Abmahnung wirksam ist. Anschließend erklären wir Ihnen die Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung und schätzen für Sie das Risiko ein, den Arbeitsplatz zu verlieren. Schließlich stellen wir Ihnen verschiedene Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnung vor und empfehlen Ihnen eine sinnvolle Vorgehensweise.
Abmahnung: Für Arbeitgeber
Ohne rechtlich einwandfreie Abmahnung gibt es regelmäßig keine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Wir prüfen zunächst, ob sich für das Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters eine Abmahnung empfiehlt und es sich bei Wiederholung für eine Kündigung eignet. Anschließend erläutern wir Ihnen, wie korrekt abgemahnt wird und was eine Kündigung voraussetzt. Wenn Sie wünschen, verfassen wir für Sie die Abmahnung.