Das bekannte Nonsens-Gedicht “Dunkel war´s, der Mond schien helle” bezieht seinen Witz aus offenen Widersprüchen. Diese Art von Humor gibt es auch in Arbeitsverträgen. Nur selten aber können beide Seiten gleichzeitig darüber lachen.
Eine Mandantin ließ mich ihren Arbeitsvertrag prüfen. Zur Vertragsdauer und Kündigung formulierte der Arbeitgeber: Den Widerspruch wird er vor Gericht nicht auflösen können. Das wird nichts mit der Befristung. Da hilft keine noch so originelle rhetorische Figur.