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Sonderkündigungsschutz

Neben dem eben kurz dargestellten allgemeinen Kündigungsschutz gibt es nochden Sonderkündigungsschutz für bestimmte Mitarbeiter. Soll einem derart geschützten Mitarbeiter eine Kündigung ausgesprochen werden, so muss immer noch ein anderer seine Zustimmung erteilen. Dies kann eine Behörde oder auch der Betriebsrat sein. Fehlt diese Zustimmung, ist die Kündigung unwirksam.

Beispiele für Sonderkündigungsschutz (nicht abschließend)

  • Schwerbehinderte Menschen (müssen die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber mitteilen, einzelfallabhängig)
  • Schwangere
  • Mütter oder Väter in Elternzeit
  • Betriebsratsmitglieder
  • Datenschutzbeauftragte
  • Abfallbeauftragte (nicht alle derartigen Funktionsträger genießen den Sonderkündigungsschutz, aber einige.)