Das Arbeitsgericht Berlin hat sich mit Urteil vom 07.10.2015 – 56 Ca 10968/15 gegen die Meinung des Bundesarbeitsgerichts gestellt und den Erben einer Arbeitnehmerin die Auszahlung nicht genommenen Urlaubs in Geld zugesprochen. Die BAG-Richter waren bislang der Ansicht, dass der Abgeltungsanspruch die nicht in Anspruch genommene Freizeit ausgleichen soll. Bei Tod des Arbeitnehmers gab es dann mangels Freizeit auch keine Abgeltung.
Die Berliner Richter folgten jedoch dem Europäischen Gerichtshof, der bereits 2014 (Urteil vom 12.6.2014 – C-118/13) eine Vererblichkeit bejaht hatte. Überraschend kam die Entscheidung nicht, denn auch das Bundesarbeitsgericht war in den vergangenen Jahren dem EuGH gefolgt und hatte seine Rechtsprechung zum Urlaub geändert. Eine Änderung war auch bei der Abgeltung bei Tod wahrscheinlich.
In der Tat hat das BAG in einem jetzt veröffentlichten Urteil bereits am 22.09.2015 (9 AZR 170/14) beiläufig mitgeteilt, an seiner Auffassung auch in diesem Punkt nicht mehr festzuhalten: