“Besondere Herausforderungen erfordern schnelle und unkonventionelle Maßnahmen.” Krankschreibungen für eine Dauer bis zu sieben Tagen bei leichten Atemwegserkrankungen können nach telefonischer Rücksprache zwischen Arzt und Patient erfolgen. Die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie wird befristet durch eine aktuelle Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung und dem GKV-Spitzenverband außer Kraft gesetzt.
” Vernünftige und praktikable Lösungen sind aktuell wichtiger als formalistische Richtlinienanpassungsverfahren” – so die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Wie genau das Verfahren abläuft, wird nicht verraten. Anruf genügt?
Ist diese Regelung ein Freifahrtschein für´s Blaumachen? Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert – wenn sie von einem Arzt nach einer Beratung/Untersuchung ausgestellt wurde (Berufsrecht!). Ein einfacher Anruf oder ein Gespräch mit einem Helfer oder Helferin wird nicht ausreichen. Trotzdem ist – wie fast immer – die Überprüfung Richtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber faktisch unmöglich und sie ist damit hinzunehmen. Wer sich allerdings ohne Krankheitssymptome ein paar freie Tage erschwindeln will, lebt gefährlich: Das ist Arbeitszeitbetrug und kann mit einer fristlosen Kündigung bestraft werden. Hier kann sogar der Verdacht des Schummelns ausreichen.