AU-Bescheinigung per Telefon: Ausnahmeregelung verlängert
Bei einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege darf der Arzt seinen Patienten weiterhin aufgrund einer telefonischen Befragung krankschreiben. Die ursprünglich bis gestern befristete Regelung wurde bis zum 04.05.2020 verlängert. Diesmal soll auch rechtzeitig vor dem Auslaufen der Sonderregelung über die Verlängerung entschieden werden. Die Krankschreibung soll …