Die Personalvertretung der Flugbegleiter hat gegen die Air Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereicht. Sie will damit die Kündigungen verbieten lassen, weil nicht über einen Sozialplan verhandelt wurde. Am 02.11.2017 wird das Arbeitsgericht Berlin verhandeln und entscheiden. Das Ergebnis ist wegen der zersplitterten Rechtsprechung offen.
Ein wenig juristischer Hintergrund
Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat besteht, muss das Unternehmen weitreichende Verpflichtungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllen. Viele Maßnahmen kann der Unternehmer nicht einfach durchführen, sondern er muss vorher den Betriebsrat informieren und mit ihm beraten. Manchmal darf er Maßnahmen nur durchführen, wenn der Betriebsrat ausdrücklich zustimmt.
Wenn er Berlin den Flugbetrieb einstellt, ist dies eine Betriebsstilllegung nach § 111 BetrVG. Unternehmer und Betriebsrat sind dann verpflichtet, über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu verhandeln.
Nach Ansicht des Personalrats sind die Verhandlungen über einen Sozialplan noch nicht abgeschlossen. Im Gesetz ist nicht geregelt, ob der Betriebsrat eine Unterlassung der Betriebsänderung vor Abschluss der Verhandlungen verlangen kann. Wenn ja, dann dürfte diese zunächst nicht durchgeführt werden und Kündigungen wären nicht möglich. Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Rechtsproblem noch nicht gelöst. Die Landesarbeitsgerichte sind unterschiedlicher Ansicht. Das LAG Berlin-Brandenburg, als Berufungsgericht zuständig für den Betriebssitz der Air Berlin, hält eine Unterlassung für möglich (Beschluss vom 12.12.2013 – 17 TaBVGa 2058/13; Beschluss vom 19.6.2014 – 7 TaBVGa 1219/14; Zurückweisung erfolgte, weil Voraussetzungen nicht vorlagen.) Es muss nun abgewartet werden, wie zunächst das Arbeitsgericht Berlin in dieser interessante Rechtsfrage entscheiden wird. Der Verlierer wird in Berufung gehen. Dann muss das LAG entscheiden. Ob in der Zwischenzeit trotzdem Kündigungen ausgesprochen werden, ist offen. Entscheidet des Gericht zu Gunsten des Personalrats, so könnten die Kündigungen unwirksam sein.