Honorarbeispiele

Hier finden Sie einige Musterberechnungen für Rechtsanwaltsgebühren, die für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen anfallen können.

Die Streitwerte setzen sich aus den einzelnen Gegenständen zusammen, die in dem Verfahren verhandelt wurden. Typische Gegenstandswerte (Streitwerte) sind:

  • Kündigung: 3 Bruttomonatsgehälter
  • Weiterbeschäftigung: 2 Bruttomonatsgehälter
  • Abmahnung: 1 Bruttomonatsgehalt
  • Zeugnis: 1 Bruttomonatsgehalt
  • Ausstehendes Gehalt: Die Bruttosumme der Rückstände
  • Abfindung: Beeinflusst den Streitwert nicht

Musterfall 1

Es werden Kündigungsschutzantrag und Weiterbeschäftigungsantrag gestellt. Das Arbeitsgericht fällt ein Urteil.
Das Gehalt beträgt 3.000,– EUR brutto. Der Streitwert beträgt also 5 x 3.000,– EUR

GebührentatbestandStreitwert EURGebühr EUR
Verfahrensgebühr VV 3100 RVG15.000735,80
Terminsgebühr VV 3104 RVG15.000679,20
Post- und Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG-20,--
Mehrwertsteuer VV 7008 RVG272,65
Summe1.707,65

Musterfall 2

Wie Musterfall 1. Das Gehalt beträgt jetzt aber 5.000,– EUR brutto. Der Streitwert beträgt also 25.000,– EUR.

GebührentatbestandStreitwert EURGebühr EUR
Verfahrensgebühr VV 3100 RVG25.000891,80
Terminsgebühr VV 3104 RVG25.000823,20
Post- und Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG-20,--
Mehrwertsteuer VV 7008 RVG329,65
Summe2.064,65

Musterfall 3

Es werden Kündigungsschutzantrag und Weiterbeschäftigungsantrag gestellt. Im Kammertermin wird ein Vergleich abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet gegen Zahlung einer Abfindung.
Das Gehalt beträgt 3.000,– EUR brutto. Der Streitwert beträgt also 5 x 3.000,– EUR

GebührentatbestandStreitwert EURGebühr EUR
Verfahrensgebühr VV 3100 RVG15.000735,80
Terminsgebühr VV 3104 RVG15.000679,20
Einigungsgebühr gerichtlich VV 1003 RVG15.000566,00
Post- und Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG-20,--
Mehrwertsteuer VV 7008 RVG380,19
Summe2.381,19

Musterfall 4

Wie Musterfall 3. Das Gehalt beträgt jetzt aber 5.000,– EUR brutto. Der Streitwert beträgt also 25.000,– EUR.

GebührentatbestandStreitwert EURGebühr EUR
Verfahrensgebühr VV 3100 RVG25.000891,80
Terminsgebühr VV 3104 RVG25.000823,20
Einigungsgebühr gerichtlich VV 1003 RVG25.000686,00
Post- und Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG-20,--
Mehrwertsteuer VV 7008 RVG459,99
Summe2.880,99

Musterfall 5

Es werden Kündigungsschutzantrag und Weiterbeschäftigungsantrag gestellt. Im Kammertermin wird ein Vergleich abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet gegen Zahlung einer Abfindung. Zugleich wird der Zeugniswortlaut verhandelt und eine Notenstufe festgelegt. Das Gehalt beträgt 3.000,– EUR brutto. Der Streitwert verändert sich, da das Zeugnis nicht eingeklagt und erst beim Vergleichsschluss verhandelt wurde. Das Zeugnis erhöht den Streitwert um 3.000,– EUR.

GebührentatbestandStreitwert EURGebühr EUR
Verfahrensgebühr VV 3100 RVG15.000735,80
Verfahrensgebühr - Protokollierung einer Einigung
VV 3101, 3100 RVG
3.00052,00
Terminsgebühr VV 3104 RVG18.000727,20
Einigungsgebühr gerichtlich VV 1003 RVG15.000566,00
Einigungsgebühr außergerichtlich VV 1000 RVG3.000283,50
Post- und Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG-20,--
Mehrwertsteuer VV 7008 RVG453,06
Summe2.837,56

Musterfall 6

Wie Musterfall 5. Das Gehalt beträgt jetzt aber 5.000,– EUR brutto.

GebührentatbestandStreitwert EURGebühr EUR
Verfahrensgebühr VV 3100 RVG25.000891,80
Verfahrensgebühr - Protokollierung einer Einigung
VV 3101, 3100 RVG
93,60
Terminsgebühr VV 3104 RVG30.000909,60
Einigungsgebühr gerichtlich VV 1003 RVG25.000686,00
Einigungsgebühr außergerichtlich VV 1000 RVG5.000451,00
Post- und Telekommunikationspauschale VV 7002 RVG-20,--
Mehrwertsteuer VV 7008579,88
Summe3.631,88