Rebellische Twens in Düsseldorf

Vor einem Jahr erklärte der Europäische Gerichtshof die in Deutschland nach Lebensalter gestaffelten Kündigungsfristen für rechtswidrig. Eine 28jährige Mitarbeiterin hatte geklagt. Sie wollte auch ihre vor dem 25. Lebensjahr liegende Betriebszugehörigkeit anerkannt haben. Immerhin bedeutete dies für sie eine mehrmonatige Verlängerung der Kündigungsfristen. Weiterlesen