Kann Urlaub am Ende eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, muss er nach den gesetzlichen Vorschriften ausbezahlt werden. Besonderheiten bestehen bei lang andauernder Erkrankung. Bislang unterschied man zwischen gesetzlichem und vertraglichem Urlaub. Weiterlesen
Neuigkeiten bei der Urlaubsabgeltung
Kommentar